Es hat lange gedauert, bis wir psychologische Psychotherapeuten direkt über die Grundversicherung der Krankenkasse abrechnen können. Bereits in den Achtzigerjahren war davon die Rede. Ab 1. Juli 2022 wird es endlich soweit sein. Nachdem ich aufgrund meiner Qualifikationen vom Kanton die Zulassung für die Krankenkassen-Grundversicherung erhalten habe, steht der selbständigen Tätigkeit als Psychotherapeut nichts mehr im Wege.
1. Welche Folgen hat das für Sie?
Um nach dem 1. Juli auch weiterhin in Aarau oder in Lenzburg zu mir kommen zu können, benötigen Sie für eine erste Tranche von 15 Sitzungen eine ärztliche Anordnung, entweder von einem Psychiater, von ihrer Hausärztin oder Hausarzt oder einem Arzt mit psychosomatischer Anerkennung.
Bei Bedarf wird von der Krankenkasse eine zweite Tranche von 15 Sitzungen nach einem Informationsaustausch zwischen dem anordnenden Arzt und mir gutgesprochen.
Sollte die Therapie nach 30 Stunden weitergeführt werden, ist eine weitere Kostengutsprache des Versicherers (Krankenkasse) notwendig. Hierfür hat der anordnende Arzt dem Vertrauensarzt der Versicherung einen Bericht, den ich größtenteils erstellen werde, zur Beurteilung zuzustellen. Sofern die anordnende Ärztin oder der anordnende Arzt selber Psychiaterin oder Psychiater ist, kann diese(r) die Fallbeurteilung selbst vornehmen.
Wie oben erwähnt, werden die entsprechenden Berichte von mir in enger Zusammenarbeit mit dem anordnenden Arzt erfolgen. Diesbezüglich brauchen Sie sich also keine Sorgen zu machen. Ich werde die Stunden im Auge behalten und bei Bedarf und in Absprache mit Ihnen, die Berichterstattung vornehmen.
1. Was wird in den nächsten drei Monaten geschehen?
Falls alles wie geplant verläuft (es laufen noch Abklärungen und Regelungen betreffend Tarif und Tarifstrukturvertrag) wird der Wechsel von delegierter zu angeordneter Psychotherapie mit einem kleinen Bericht meinerseits an Dr. Gloor eingeläutet. Dann wird Herr Dr. Gloor oder die entsprechende Arztperson die Anordnung vornehmen.
Meinerseits werde ich die berufliche Selbständigkeit weiter vorantreiben. Hinsichtlich der Praxissoftware bin ich derzeit als Betatester bei einem Anbieter am Ausprobieren und Austauschen. Es sieht gut aus, dass ich bei dieser im Gesundheitsbereich bestens eingeführten, schweizerischen Firma bald über eine für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten angepasste Plattform verfügen werde, bei der Kalender, Kommunikation, Krankengeschichte und Abrechnung auf möglichst einfache Art und Weise zusammenspielen.
Dann gilt es die Sozialversicherungen und manch anderes zu evaluieren und abzuschließen, damit die selbständige Berufsaufübung endlich erfolgen kann. Auch da bin ich auf bestem Wege, sodass dem Systemwechsel ab 1. Juli wohl nichts mehr im Wege steht. Bei aufkommenden Fragen können Sie sich natürlich jederzeit an mich wenden
